AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ucepts UG

 

§1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ucepts UG, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und dem Kunden, die über die Erstellung und Wartung von Websites sowie individuelle Programmierdienstleistungen geschlossen werden.

 

§2 Vertragsgegenstand (1) Der Anbieter erstellt für den Kunden Websites unter Verwendung des Content-Management-Systems WordPress und des Page-Builders Elementor. (2) Der Anbieter bietet ebenfalls individuelle Programmierungen an, die über das Standardangebot von WordPress und Elementor hinausgehen. (3) Die genauen Leistungsspezifikationen werden im individuellen Vertrag festgelegt.

 

§3 Urheberrecht und Nutzungsrechte (1) Alle Entwürfe und Endprodukte bleiben urheberrechtlich geschützt. (2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht an dem erstellten Produkt. Die Art des Nutzungsrechts wird im individuellen Vertrag festgelegt.

 

§4 Angebot und Vertragsschluss (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande.

 

§5 Zahlungsbedingungen (1) Die Zahlung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen. (2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 

§6 Lieferung und Fertigstellungstermine (1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich bestätigt wurden. (2) Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflusses des Anbieters liegen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

 

§7 Gewährleistung und Mängelrügen

(1) Gewährleistung Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Websites und Programmierleistungen den im Vertrag festgelegten Spezifikationen entsprechen. Sämtliche Werke werden nach bestehenden technischen Standards und zum vereinbarten Zeitpunkt der Fertigstellung frei von Mängeln übergeben.

(2) Mängelrügen Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich beim Anbieter zu melden. Der Mangelbericht muss detailliert beschreiben, worin der Mangel besteht und wie er sich äußert.

(3) Überprüfung von Mängelrügen (a) Nach Erhalt einer Mängelrüge wird der Anbieter eine interne Überprüfung des gemeldeten Mangels durchführen. Sollte der Mangel nach Ansicht des Anbieters unklar sein oder die Einschätzung erfordern, ob es sich um einen vertragsrelevanten Mangel handelt, kann eine neutrale dritte Partei hinzugezogen werden. (b) Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt einvernehmlich zwischen Anbieter und Kunde. Ist keine Einigung möglich, wird ein von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger hinzugezogen. (c) Die Kosten für die Überprüfung durch den Sachverständigen trägt zunächst der Kunde. Stellt sich heraus, dass ein vertragsrelevanter Mangel vorliegt, erstattet der Anbieter die Kosten.

(4) Nacherfüllung Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht und die Pflicht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder das Werk erneut zu erstellen. Der Kunde hat zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Erst wenn zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte wie Minderung oder Rücktritt zu.

(5) Einschränkungen der Gewährleistung Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder externe Einflüsse entstanden sind. Ebenso sind von der Gewährleistung Änderungswünsche oder Erweiterungen ausgeschlossen, die über die ursprünglich vereinbarten Spezifikationen hinausgehen.

 

§9 Abnahme und Akzeptanz

(1) Abnahmeprozedur Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzunehmen. Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass das Werk den vereinbarten Anforderungen entspricht und frei von offensichtlichen Mängeln ist.

(2) Ästhetische Bewertungen Ästhetische Bewertungen oder Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Usability, die nicht auf technischen Fehlern basieren, stellen keine Mängel dar. Änderungen aufgrund solcher Bewertungen nach der Abnahme werden als neue Projekte behandelt und entsprechend berechnet.

(3) Dokumentation Alle Phasen der Design- und Entwicklungsarbeit werden dokumentiert und vom Kunden zu bestimmten Meilensteinen überprüft und genehmigt. Der Kunde hat die Pflicht, bei jeder Überprüfung konkretes Feedback zu liefern, das vom Anbieter zur Anpassung des Designs oder der Funktionalität verwendet wird.

(4) Nachträgliche Änderungen Nachträgliche Änderungen, die nach der schriftlichen Abnahme durch den Kunden angefordert werden, gelten als neue Leistungsanforderungen und werden gemäß den üblichen Stundensätzen oder Projektgebühren des Anbieters berechnet.

 

§10 Dokumentation und Kommunikation

(1) Kommunikationsformen Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann mündlich (z.B. in Meetings oder Telefonaten) oder schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, die wesentlichen Inhalte mündlicher Kommunikation schriftlich zusammenzufassen und dem Kunden zur Bestätigung oder Korrektur vorzulegen.

(2) Dokumentation von Absprachen Zur Sicherstellung der Projektqualität und zur Vermeidung von Missverständnissen werden alle wesentlichen Absprachen und Änderungen, die während des Projekts getroffen werden, in einem Projektprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll umfasst sowohl schriftliche Vereinbarungen als auch eine Zusammenfassung mündlicher Absprachen.

(3) Bestätigung von Absprachen Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter vorgelegten Zusammenfassungen mündlicher Absprachen innerhalb einer festgelegten Frist (z.B. 3 Arbeitstage) zu überprüfen und zu bestätigen. Mit seiner Bestätigung gelten die Inhalte als akzeptiert. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rückmeldung, gelten die dokumentierten Absprachen als angenommen.

(4) Verbindlichkeit von Absprachen Nur durch beide Parteien bestätigte Absprachen gelten als verbindlich. Dies stellt sicher, dass nur einvernehmlich getroffene Entscheidungen in die Umsetzung des Projektes einfließen.


§11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Produkte durch den Kunden entstehen. (2) Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§12 Datenschutz Der Anbieter verpflichtet sich, alle persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu nutzen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.

 

§13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

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